Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand der Erklärung: 10.12.2020)
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. - Nationale Akademie der Wissenschaften - bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Dokumentenserver der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V., der unter der Domain levana.leopoldina.org zu erreichen ist.
Stand der Vereinbarung mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen nicht an allen Stellen vereinbar. Die Webseite levana.leopoldina.org ist aus den folgenden Gründen noch nicht abschließend barrierefrei:
- Im Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
-
Dokumente, die vor September 2020 eingestellt wurden, sind gegebenenfalls
nicht barrierefrei. Aufgrund der sehr großen Anzahl der Dokumente, können
diese nicht in ein barrierefreies Format umgewandelt werden, da zum Teil die
Ausgangsformate fehlen und eine nachträgliche Bearbeitung der Dokumente
unverhältnismäßig arbeitsaufwendig ist.
Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, liegen eventuell nicht barrierefrei vor (siehe § 9 Abs. 2 Satz 2 NBGG).
Bei neu erscheinenden Dokumenten die in den Verantwortungsbereich der Universitätsbibliothek fallen, streben wir an, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen. Für alle weiteren Dokumente halten wir unsere Datenlieferanten an, die Anforderungen zur Barrierefreiheit zu beachten. - Im Webauftritt enthaltene Informationen in Gebärdensprache und in leichter Sprache
- Wir streben an, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in unseren Webauftritten veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.
- Im Webauftritt eingebundene Videos
- Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
- Kontraste von Texten ausreichend (1.4.3)
- Da das grundsätzliche Layout der Webseite vor dem Erscheinen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erstellt wurde, ist das Kontrastverhältnis von 4,5:1 nicht grundsätzlich sichergestellt. An einer Lösung wird gearbeitet.
Beim BITV-Test über die funktionale Teile und das Design sind unterschiedlichste technischen Defizite und Mängel identifiziert worden, die eine barrierefreie Nutzung der Webseite erschweren. Diese sind in dem Protokoll vom Test aufgelistet und werden sukzessive behoben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.12.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.Teil davon ist ein Protokoll von einem BITV-Test über die funktionale Teile und das Design der Webseite.
Feedback und Kontaktangaben
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen zu den Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind:
E-Mail: dokuserver [at] leopoldina.org
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle BGG einschalten.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail:
info [at] schlichtungsstelle-bgg.de
Internet:
www.schlichtungsstelle-bgg.de